Was tun bei einem Trauerfall?

Im Trauerfall

Wenn ein Todesfall eintritt, müssen schnell viele Entscheidungen getroffen und Formalitäten erledigt werden. Die erforderlichen Schritte können je nachdem, wo der Sterbefall eingetreten ist, variieren. Wir geben Ihnen Informationen darüber, wen Sie wann kontaktieren müssen und wie Sie mit uns in Verbindung treten können.

    Bitte benachrichtigen Sie zeitnah einen Arzt. Versuchen Sie den Hausarzt zu erreichen oder rufen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst Tel. (116117) an. Hat der Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt rufen Sie uns an. Wir stimmen dann die Überführung mit Ihnen ab und vereinbaren einen Beratungstermin. Wichtig: Gibt es irgendwelche Anzeihen auf einen nicht natürlichen Tod oder ein Unfallgeschehen, informieren Sie bitte sofort die Polizei. Siehe nächster Absatz.
    Im Krankenhaus wird die Todesbescheinigung in der Regel durch einen der behandelnden Ärzte ausgestellt. In allen größeren Krankenhäusern erfolgt eine interne Überführung in die Pathologie. Wurden Sie nicht nach einer Obduktion gefragt und haben dieser zugestimmt, wird hier nichts weiter gemacht. Wir stimmen nach der Beauftragung die Überführung mit dem Krankenhaus ab. In bestimmten Fällen, z.B. beim Sterbefall auf einer Palliativstation könnte eine Überführung auch direkt von der Station erfolgen. Wir klären den Ablauf mit dem Krankenhaus. Sie müssen hier nichts weiter unternehmen.
Tritt ein Sterbefall im Hospiz oder Seniorenheim ein, haben Sie die Möglichkeit sich in Ruhe zu verabschieden. Das Pflegepersonal informiert den Arzt, der dann die so genannte "Leichenschau" durchführt und die Todesbescheinigung ausstellt. Diese Todesbescheinigung benötigen wir um Sterbeurkunden zu beantragen, die Sie dann von uns bekommen. Rufen Sie uns an. Wir organisieren die Überführung aus dem Pflegeheim bzw. Hospiz und besprechen den weiteren Ablauf mit Ihnen.

Benachrichtigen Sie umgehend die Polizei Telefon 110. Die Beamten entscheiden dann wie es weitergeht. Bestätigt sich ein nichtnatürlicher Tod oder gibt es Anzeichen hierfür, wird in der Regel eine Überführung in die Rechtsmedizin angeordnet. Dieses führt dann ein durch die Polizei beauftragtes Bestattungsinstitut durch. ​

Wichtig: Sie haben trotzdem die freie Wahl des Bestattungsinstitutes. Rufen Sie uns an.

WAS BENÖTIGEN SIE BEI EINEM TRAUERFALL?

WAS BENÖTIGEN SIE BEI EINEM TRAUERFALL?

Sofern es Ihnen möglich ist, halten Sie bitte folgende Dokumente bereit:

  • Personalausweis
  • Krankenkassenkarte
  • Rentenbescheid
  • Versicherungspolice(n)
  • Stammbuch; Heirats- bzw. Lebenspartnerschafts- urkunde; Geburtsurkunde
  • Evtl. Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Scheidungsurteil
  • Grabschein

Sollten Ihnen Dokumente fehlen machen Sie sich bitte keine Sorgen, wir kümmern uns auf Wunsch um weitere Formalien.



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NOVIS Bestattungen Kassel berät Sie gerne

Wir beraten Sie gerne

Gemeinsam möchten wir Ihre individuellen Wünsche berücksichtigen und den Ablauf der Bestattung besprechen. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Sie über alle verfügbaren Bestattungsarten und Grabstellen zu beraten. Wenn Sie es wünschen, kümmern wir uns gerne um Blumen, Traueranzeigen und Musik. Die Sterbefallbesprechung kann entweder in unseren Räumlichkeiten oder bei Ihnen zu Hause stattfinden - je nachdem, wo Sie sich am wohlsten fühlen. Bitte vereinbaren Sie auf jeden Fall telefonisch einen Termin.

Im Trauerfall sind wir telefonisch 24 Stunden erreichbar.

Telefon: +49 (0)5617392521



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